Bausparkredit

oder Bauspardarlehen

Seit dem 01.01.2008 wurde das Bausparen wieder ein wenig aufgewertet. Nun ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Bausparvertrag Riesterfähig. Was das im Detail bedeutet, können Sie bei den Informationen zum Wohn-Riester nachlesen.

Eine eigentümliche Bezeichnung, könnte man meinen. Sparen und Kredit in einem Wort?

Diese Bezeichnung trifft aber genau den Kern der Sache. Vom Ursprung her ist das Prinzip einer Bausparkasse das einer Solidargemeinschaft. Viele Kunden sparen monatlich einen kleinen Betrag bei der Bausparkasse an und sorgen so für einen gefüllten "Topf" bei der Bausparkasse. Aus diesem Topf wird nun Geld an andere Sparer der Bausparkasse ausgeliehen, damit diese Kunden ein Eigenheim finanzieren können. Aus den Tilgungen der Kreditnehmer wird dann wieder der Topf gefüllt. So entsteht ein Kreislauf, bei dem die Kunden in der Ansparphase Zinsen erhalten und etwas Eigenkapital aufbauen, während andere Kunden mit diesem Geld bereits ein Eigenheim finanzieren. Berechnungsbeispiele zum Bausparen finden Sie hier.

Damit das Verfahren auch dauerhaft funktioniert, kann natürlich nur so viel Geld aus dem Topf entliehen werden, wie darin enthalten ist. Um dabei gerecht vorgehen zu können, gibt es einige Regeln.

  • Zunächst muss der Neukunde der Bausparkasse seinen Finanzierungswunsch mitteilen. So entschließt sich der Bausparer in spe, einen Vertrag über 100.000 EUR abzuschließen, da er von diesem Finanzierungsbedarf ausgeht. Das Ergebnis ist die Bausparsumme, die nun mit 100.000 EUR feststeht. Diese Summe wird der Bausparer auch erhalten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Weiterhin muss der Kunde einen Mindestbeitrag in seinen Vertrag einzahlen. Dies nennt man auch Regelsparbeitrag oder eben Mindestleistung. Oft ist dies ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme, der je nach Tarif und Bausparkasse zwischen 30% - 50% liegt. Auf das Beispiel angewendet heißt das, der Bausparer muss 30.000 - 50.000 EUR selbst in seinen Vertrag einzahlen. Das kann der Bausparer durch regelmäßige monatliche Einzahlungen erledigen. Im Beispiel sollen das für eine 50% Ansparung 5 Promille der Bausparsumme sein, also 500 EUR im Monat.
  • Ebenfalls muss der Vertrag eine gewisse Mindestlaufzeit haben. Das heisst, die Ansparphase darf eine Mindestlänge nicht unterschreiten. Im Normalfall ergibt sich die Laufzeit automatisch, wenn man sich an die Regelsparbeiträge hält. Im Beispiel ergibt sich eine Ansparzeit von rund 8 Jahren. Rein rechnerisch etwas mehr, aber es kommen ja noch Guthabenzinsen hinzu, so dass nach 8 Jahren die 50% erreicht sein sollten.
  • Es muss ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme eingezahlt, bzw angespart worden sein. Die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem angesparten Geld nennt man auch den Darlehensanspruch. Im Beispiel sind es 50.000 EUR an Darlehensanspruch.

Für alle diese Regeln erhält der Kunde Punkte. Zu einem Stichtag prüft die Bausparkasse nun den Topf und errechnet, wieviel Geld an wieviele Kunde als Darlehen ausgezahlt werden kann. Dazu addiert sie die Darlehensansprüche aller Kunden. Sollte der Topf dafür ausreichen, bekommt jeder sein Darlehen. Reicht der Topf nicht, so werden nur die Kunden berücksichtigt, deren Punktzahl am Höchsten ist. Dabei ist es als Normalfall anzusehen, dass nicht alle Darlehensansprüche bedient werden können. Die Punktwertung kommt so bei fast allen Bausparkassen vor. Die Bezeichnungen für Punkte, Topf und Darlehensanspruch sind vielleicht je nach Bausparkasse unterschiedlich, ebenso wie die Konditionen und Zinsen, aber im Grunde ist dies das Prinzip, nach dem alle Bausparkassen verfahren.

Stand: 2008-08-27
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