Glossar
oder auch Abkürzungsverzeichnis
Auf dieser Seite finden Sie einige Begriffe und Abkürzungen, die auf diesen Seiten vorkommen, in Kurzform erläutert.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Forderung gegenüber einer anderen Person hat.
Grundbuch
Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse, Grundschulden und sonstige Informationen zu Grundstücken verzeichnet sind. Das Grundbuch wird im Grundbuchamt geführt. Eintragungen erfolgen in der Regel durch den Eigentümer unter Einschaltung eines Notars.
Grundschuld
Eine Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen. Der Gläubiger der Grundschuld hat das Recht, bei einem Verkauf der Immobilie aus dem Erlös sein Geld zu erhalten. Eine Grundschuld kann auch unabhängig von einem Kredit Bestand haben. Ähnlich dazu ist die Hypothek. Diese ist jedoch an einen Kredit gebunden. Nicht verwendete Teile einer Hypothek wandeln sich in eine Eigentümergrundschuld um.Siehe auch: Eigentümergrundschuld,Hypothek
GuV
Die GuV, Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Aufstellung aller Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens in dem betreffenden Jahr. Die GuV ist zusammen mit der Bilanz zu erstellen. Die Regelungen dazu sind im Handelsgesetzbuch enthalten.Siehe auch: Bilanz,Bilanzanalyse,Kennzahlen