Glossar
oder auch Abkürzungsverzeichnis
Auf dieser Seite finden Sie einige Begriffe und Abkürzungen, die auf diesen Seiten vorkommen, in Kurzform erläutert.
Überschuldung
Von einer Überschuldung spricht man, wenn die finanziellen Mittel eines Kreditnehmers nicht mehr zur Tilgung der Kredite ausreichen. Die Schulden sind wesentlich höher als die Vermögenswerte.
Umschuldung
Bei einer Zusammenfassung mehrerer Kredite oder der Umwandlung eines teuren kurzfristigen Kredites in einen günstigeren langfristigen Kredit spricht man von einer Umschuldung. Oft auch als Neuordung des Kreditengagements bezeichnet.
uneinbringlich
Von einer uneinbringlichen Forderung spricht man, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Falls auch alle Sicherheiten verwertet wurden, wird der Kreditgeber keinerlei Werte mehr erhalten können. Die Forderung ist für ihn uneinbringlich geworden. Er wird diese Forderung dann auch abschreiben.