Glossar
oder auch Abkürzungsverzeichnis
Auf dieser Seite finden Sie einige Begriffe und Abkürzungen, die auf diesen Seiten vorkommen, in Kurzform erläutert.
Valutierung
Wird der Gegenwert eines Kredites ausgezahlt, so spricht man in Bankenkreisen auch von einer Valutierung. Der Kreditnehmer erhält das Geld.Siehe auch: Teilvalutierung
Verbundfinanzierung
Von einer Verbundfinanzierung spricht man, wenn die Gelder nicht nur von der Bank kommen, sondern auch von Unternehmen, die mit in dem betreffenden Finanzverbund sind. Z.B. Ein Darlehen der Bank, dazu das Bauspardarlehen und eine Versicherung. Auch als Finanzierung aus einer Hand bekannt.
Verkehrswert
Der Verkehrswert bezeichnet den Wert einer Immobile. Dazu wird ermittelt, zu welchem Preis das Objekt am Markt verkauft werden könnte. Der Verkehrswert muss nicht zwingend mit den Baukosten übereinstimmen. Er bezeichnet den Preis, der üblicherweise für ein solches Objekt gezahlt wird.
Verzug
Rückstand eines Kreditnehmers mit der Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen.
Verzugszinsen
Zahlt ein Kreditnehmer seine Zins- und Tilgungsraten nicht zum vereinbarten Termin, so gerät er in Verzug. In einem Kreditvertrag ist üblicherweise geregelt, wie dann zu verfahren ist. Für die Dauer des Verzugs sind gesonderte Zinsen zu entrichten, die Verzugszinsen.Siehe auch: Verzug
Vorfälligkeitseintschädigung
Bei Krediten mit längerer Laufzeit und einem festen Zins für die Laufzeit hat sich die Bank am Kapitalmarkt refinanziert. Will man nun den Kredit vorzeitig ablösen, muss die Bank auch Ihrerseits die Refinanzierung vorzeitig auflösen. Den dadurch entstehenden Nachteil hat der Kreditnehmer zu tragen. Dieser Nachteil ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Von der Höhe her hängt diese von der Restdauer der Zinsfestschreibung und dem aktuellen Zinsniveau ab.Siehe auch: Refinanzierung,Zinsfestschreibung