Glossar
oder auch Abkürzungsverzeichnis
Auf dieser Seite finden Sie einige Begriffe und Abkürzungen, die auf diesen Seiten vorkommen, in Kurzform erläutert.
uneinbringlich
Von einer uneinbringlichen Forderung spricht man, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Falls auch alle Sicherheiten verwertet wurden, wird der Kreditgeber keinerlei Werte mehr erhalten können. Die Forderung ist für ihn uneinbringlich geworden. Er wird diese Forderung dann auch abschreiben.